Lade Veranstaltungen
Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Besuchsverbot in unseren Wohnheimen

Gemäß §6 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) besteht in unseren Wohnheimen Tobiashaus und Lukashaus seit dem 14.03. ein Besuchsverbot. Da die in unseren Häusern lebenden Menschen zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen zählen, haben wir die Ausnahmen vom Besuchsverbot auf die Bestimmungen des §6, Abs. 6 der Verordnung beschränkt. Wir bitten um Beachtung!

Die für den 24.03.2020 geplante Mitgliederversammlung wird nicht stattfinden und auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Absagen gehen in den nächsten Tagen mit der Post zu. Sollte das Versammlungsverbot so weit verlängert werden, dass die Versammlung nicht zeitnah wie in der Satzung vorgesehen, nachgeholt werden kann, informieren wir schriftlich über die Dinge, die wir gern persönlich besprochen hätten.

Verordnungen der Landesregierung:
vom 17.03.2020 Verordnung_BW_20200317
vom 18.03.2020 (Schließung der WfbM und FuB) Verordnung_BW_20200318

Hinweise der Stadt Stuttgart in einfacher Sprache:
vom 20.03.2020 Corona-VirusEinfSprache_LHS_20200320

Nach oben